Die Neuerungen der Version 23.1 im Überblick

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Aktuell

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1    Allgemeines
1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Kessler KMU Software GmbH (nachfolgend KKSW) an seine Kunden.
1.2    Mündliche Vereinbarungen, mündliche Nebenabreden und/oder mündliche Zusagen werden zwischen KKSW und dem Kunden nicht getroffen.
1.3    Abweichungen und/oder Ergänzungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder einem konkreten Vertrag bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel.


2    Angebot und Vertragsabschluss
2.1    Angebote der KKSW sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge und Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen, unverbindlich, d.h. als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen. Bindendes Angebot ist die Bestellung des Kunden.
2.2    KKSW kann die Bestellung des Kunden nach Wahl innerhalb von zehn (10) Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder dadurch, dass sie dem Kunden die bestellte Ware zusendet, annehmen.
2.3    Auskünfte über die Produkte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2.4    Der genaue Umfang der von KKSW zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von KKSW beziehungsweise durch die einer Lieferung beigefügte Rechnung festgelegt. Geringfügige und/oder handelsübliche Abweichungen von der Bestellung des Kunden hat dieser hinzunehmen. Darüber hinaus stellt die ändernde Auftragsbestätigung bzw. Rechnung vorbehältlich der Regelung unter Ziffer 8.7 ein neues Angebot dar.


3    Leistungsumfang
3.1    KKSW behält sich die Lieferung von Releases oder Nachfolgeversionen der bestellten Produkte und/oder solche Abweichungen von den Angebotsunterlagen, von der Auftragsbestätigung beziehungsweise von der Rechnung vor, die aufgrund der Berücksichtigung zwingender, rechtlicher und/oder technischer Normen erforderlich sind.
3.2    Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Installation gelieferter Produkte selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch KKSW als auch Schulung und Einweisung des Kunden betreffend der Bedienung der Hard- und Software gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern diese nicht aufgrund einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung vereinbart werden. Sofern eine solche Vereinbarung getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen geschaffen werden sowie die technischen Voraussetzungen für die Installation gegeben sind, insbesondere die erforderliche Konfiguration der Hardware zur Verfügung steht.
3.3    KKSW ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
3.4    KKSW ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt, es sei denn, dass nach der Art des vereinbarten Geschäftes die Leistung vollständig und einheitlich zu erbringen ist. Sowohl die Leistungspflichten und die Rechte der KKSW als auch die Rechte und die Zahlungspflicht des Kunden bleiben hiervon unberührt.
3.5    Kommt der Kunde mit seinen vertraglichen Pflichten in Verzug oder verletzt er diese Pflichten, steht der KSS für die Dauer des Verzuges bzw. der Pflichtverletzung ein Zurückbehaltungsrecht an den gesamten Leistungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung zu, einschliesslich Liefer- und Auskunftssperre. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts lässt die Pflichten des Kunden einschliesslich der Zahlungsverpflichtungen unberührt und verschafft ihm kein Recht, seinerseits vertraglich geschuldete Leistungen zurückzubehalten.

4    Preise
4.1    Preisangaben von KKSW verstehen sich netto, d.h. zuzüglich Verpackungs- und Frachtspesen sowie der zum Lieferzeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2    Lieferungen, Dienstleistungen und/oder sonstige Leistungen, für die nicht ausdrücklich, schriftlich abweichende Preise vereinbart sind, werden im Zweifel zu den am Tage des Vertragsschlusses (Auftragsannahme gemäss Ziff. 2.2) gültigen Listenpreisen berechnet.
4.3    KKSW ist vorbehältlich einer ausdrücklichen, schriftlichen abweichenden Vereinbarung nicht an ihre Preisangaben gebunden, wenn ein Dauerschuldverhältnis oder eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist und die Kosten der KKSW aufgrund der allgemeinen Lohnentwicklung und/oder erhöhter Materialpreise und/oder von Dritten geforderten Lizenzgebühren steigen. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet.


5    Zahlungsbedingungen
5.1    Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu leisten.
5.2    Verrechnung ist nur mit von KKSW anerkannten oder rechtskräftig durch ein Gericht festgestellten Gegenansprüchen des Kunden zulässig.


6    Liefer- und Leistungstermine
6.1    Von KKSW angegebene Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, dass sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
6.2    Auftragsänderungen durch den Kunden führen ohne weiteres zur Aufhebung auch ausdrücklich schriftlich vereinbarter Liefer- und Leistungstermine.
6.3    Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt oder sonstiger, nicht zur Risikosphäre von KKSW gehörender oder nicht durch KKSW verschuldeter Umstände, welche auf die Lieferung und/oder Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt insbesondere in Fällen des Streiks oder der Aussperrung bei KKSW, ihren Lieferanten und/oder deren Unterlieferanten. Bei derartigen Force Majeure-Ereignissen steht KKSW wahlweise auch die Nichterfüllung vertraglicher Leistungen offen.


7    Gefahrenübergang
7.1    Die Lieferung der Produkte erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Alle Gefahren gehen auf den Kunden über, sobald die zu liefernden Produkte durch die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versand das Lager von KKSW verlassen hat. Im Fall der Selbstabholung erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der gelieferten Ware an den Kunden.
7.2    Sofern der Kunde es wünscht, wird KKSW für die gelieferte Ware im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Transportversicherung abschliessen; die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
7.3    Ausgelieferte Produkte sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen.


8    Sachmängelhaftung
8.1    Sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart ist, finden die gesetzlichen Vorschriften zur Sachmängelhaftung Anwendung. Das heisst, der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung sofort zu prüfen und erkennbare Mängel sofort KKSW zu melden. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. Etwaige Sachmängel verjähren innerhalb eines (1) Jahres.
8.2    Dem Kunde ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Standardsoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen vollkommen fehlerfrei arbeitet. KKSW macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
8.3    Soweit Software auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung installiert wird, wird der Kunde diese, nach Wahl von KKSW gemeinsam mit einem Mitarbeiter von KKSW und/oder einem beauftragten Dritten, unverzüglich testen. Läuft das Produkt vertragsgerecht, wird der Kunde dies unverzüglich schriftlich bestätigen.
8.4    Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine möglichst genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
8.5    KKSW kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch durch mängelfreie Produkte (Ersatzlieferung) beseitigen. Mängel der Software kann KKSW insbesondere durch Überlassung eines neuen Releases oder einer Nachfolgeversion beseitigen. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen.
8.6    Der Kunde prüft die gelieferten Produkte sofort nach Erhalt. Unterlässt es der Kunde KKSW erkennbare Falschlieferungen oder falsche Liefermengen sofort, spätestens aber innerhalb von drei (3) Werktagen zu melden, gelten diese als genehmigt (siehe Ziffer 8.1 dieser Vereinbarung).
8.7    Veränderungen der Produkte durch den Kunden sind unzulässig und mit dem Erlöschen sämtlicher Gewährleistungsansprüche verbunden.


9    Haftung
9.1    Die Haftung von KKSW richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich nicht aus den nachfolgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt.
9.2    KKSW haftet lediglich für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden aller Art (Art. 208 Abs. 3 OR) ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss betrifft insbesondere Schäden im Zusammenhang mit Datenverlusten.
9.3    Die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.


10    Garantie
10.1    Die Garantie gilt nur, sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde. Alle von KKSW gelieferten Geräte tragen die Original-Garantie zu den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Die gesetzliche Gewährleistung wird von diesem wahrgenommen und für KKSW wegbedungen.
10.2    Wird ein Datenträger (Festplatte, Diskette, Magnetband etc.) oder ein kompletter PC zur Reparatur an KKSW übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherung der Daten vor der Übergabe der Sache.
10.3    Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn:
-    der Artikel in der Original- oder gleichwertigen Verpackung transportiert wurde.
-    eine ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt.
10.4    Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann KKSW Ihrer Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
-    durch Nachbesserung der gelieferten Ware.
-    durch Ersatz der mangelhaften Ware.
-    durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass.
10.5    Wandlung und Minderung seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen. Klageanspruch und Beanstandungen des Käufers verjähren mit dem Ablauf der Garantiefrist. Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist im Garantiefall wird wegbedungen.


11    Eigentumsvorbehalt
11.1    KKSW bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der gelieferten Ware. Erst mit Vollerwerb des Eigentums an der gelieferten Ware erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte.
11.2    Veräussert der Kunde die Ware vor deren vollständigen Bezahlung gemäss Ziff. 11.1 weiter, so tritt dieser alle aus der Weiterveräusserung der Ware und/oder der Nutzungsrechte entstehenden Forderungen an KKSW ab. KKSW ist zum Inkasso solcher Forderungen berechtigt. KKSW ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner offenzulegen und Bezahlung an sich zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, seine an KKSW abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräusserung der Produkte und/oder der Nutzungsrechte nicht zur Sicherheit an Dritte abzutreten.
11.3    KKSW verpflichtet sich auf Aufforderung des Kunden, nach vorstehender Ziff. 11.2 zustehende Sicherungen insoweit freizugeben, als der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

12    Umfang der Nutzungsrechte des Endkunden für SelectLine Software
12.1    SelectLine behält an der SelectLine Software die gewerblichen Schutzrechte sowie die urheberrechtlichen Verwertungsrechte, Nutzungsrechte und sonstigen Befugnisse, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart und soweit keine Erschöpfung der Rechte eingetreten ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.
12.2    Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde die zur Benutzung erforderlichen nicht ausschliesslichen, einfachen Nutzungsrechte an der auf dem übergebenen Programmträger enthaltenen Software. Dies umfasst die Installation der Software auf einem Massenspeicher, das Laden der Software zu dem Arbeitsspeicher und die Verwendung der Software. Sicherungskopien dürfen nur erstellt werden, soweit sie zur künftigen bestimmungsgemässen Nutzung der Software erforderlich sind. Die Nutzung im Netzwerk oder in einem sonstigen Mehrplatzsystem bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung, sofern dazu eine Mehrfachinstallation der Software nötig ist und/oder dadurch die Möglichkeit der Nutzung auf mehreren Rechnern, insbesondere die der zeitgleichen Mehrfachnutzung, geschaffen wird.
12.3    Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist grundsätzlich unzulässig; Urheberrechtsvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Die Beseitigung von Softwaremängeln über die Gewährleistung hinaus bietet SelectLine im Rahmen eines Softwarepflegevertrages an.
12.4    Der Kunde darf die Software nicht vermieten.
12.5    Der Kunde darf die Software nur mit ausschliesslicher Erlaubnis von SelectLine weiterverkaufen oder weiterverschenken.


13    Schutzrechte Dritter und Gewährleistung bei Rechtsmängeln für SelectLine Software
13.1    Der Kunde verpflichtet sich, KKSW von der Geltendmachung von Schutzrechten hinsichtlich der gelieferten Software durch Dritte unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Insbesondere wird der Kunde alle nötigen Informationen und Schriftwechsel zwischen ihm und dem Dritten zur Verfügung stellen.
13.2    Sofern Rechtsmängel rechtskräftig festgestellt werden sollten, die das Nutzungsrecht des Kunden einschränken, ist KKSW bzw. SelectLine nach ihrer Wahl berechtigt, durch geeignete Massnahmen den Rechten Dritter, welche die vertragsgemässe Nutzung der Ware, insbesondere Software, beeinträchtigen, oder deren Geltendmachung entgegenzutreten; oder die Ware, insbesondere Software, in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass die fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die gewährleistete Funktionalität der Ware, insbesondere Software, nicht beeinträchtigt wird.


14    Datenschutz
14.1    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass KKSW und SelectLine die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung über ihn erhaltenen Daten (etwa Name, Firma, Adresse, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse und die Basisdaten des mit ihm abgeschlossenen Vertrages) verarbeiten, speichern und auswerten wird, soweit diese für die ordnungsgemässe Abwicklung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Darüber hinaus gelten die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.


15    Schlussbestimmungen
15.1    Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so sollen die Parteien an deren Stelle eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen möglichst nahekommt.
15.2    Für diese Bestimmungen gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
15.3    Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Sitz von KKSW.


06.11.2017 / Ersetzt alle bisherigen Geschäftsbedingungen.

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